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Kryptoverwahrung soll erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung werden

Ende Mai 2019 hat das Bundesfinanzministerium einen Gesetzentwurf zur 5. Geldwäscherichtlinie veröffentlicht. Er dient der Umsetzung der europäischen Geldwäscherichtlinie in nationales Recht. Dazu sind in erster Linie Anpassungen im Geldwäschegesetz erforderlich. Neben den erwarteten Änderungen soll auch das Kreditwesengesetz um den Bestandteil der „Kryptowerte“ erweitert werden.

Vorstand von naontek komplett

Dr. Christian Wiermann und David Krüsemann werden als Vorstand die Geschäfte der naontek, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank), führen. Wiermann war zuvor in leitenden Positionen in der Apobank tätig, zuletzt als Leiter des Bereichs Unternehmensorganisation.

Investment-Generator: Mit InGen Anlageideen in Echtzeit analysieren

Die DZ Bank hat die digitale Plattform InGen vorgestellt. Der Investment-Generator stellt institutionellen Anlegern Filterkriterien für 170.000 Anlageprodukte von 192 Emittenten zur Verfügung und erlaubt laut Unternehmen so die systematische Auswertung maßgeschneiderter Privatplatzierungen.

Auxmoney erweitert Geschäftsführung

Daniel Drummer verstärkt als Chief Financial Officer (CFO) ab sofort die Geschäftsführung von Auxmoney. In der neu geschaffenen Position wird Drummer die Bereiche Finanzen, Legal und IT verantworten. Er erweitert die bisherige Geschäftsführung von Auxmoney um Raffael Johnen, Philipp Kriependorf und Arie Wilder.

MLP Hauptversammlung: Zustimmung zu sämtlichen Tagesordnungspunkten

Auf der ordentlichen Hauptversammlung des Finanz- und Vermögensberaters MLP am 29. Mai 2019 haben die Aktionäre sämtlichen Tagesordnungspunkten zugestimmt. Insgesamt nahmen knapp 450 Aktionäre an der Hauptversammlung teil. Sie vertraten rund 78,99 Prozent des Grundkapitals.

Green Value SCE: Anhaltspunkte für fehlende Verkaufsprospekte

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anhaltspunkte dafür, dass die Green Value SCE Genossenschaftsanteile öffentlich anbietet, für deren Vertrieb eine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt wird. Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) seien keine Verkaufsprospekte veröffentlicht worden.

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