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Dynamikprovision bei Erhöhung der Versicherungssumme einer Lebensversicherung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 20. Januar 2019 (Aktenzeichen: VII ZR 69/18) entschieden, dass die Erhöhung der Versicherungssumme einer Lebensversicherung auch nach Beendigung der Handelsvertretertätigkeit einen Anspruch auch Dynamikprovision des Versicherungsvertreters begründet.

Zinsbindung, Sondertilgung und Vorfälligkeitsentschädigung

Eine Baufinanzierung ist in juristischer Hinsicht ein nicht ganz einfaches Konstrukt. Wie funktioniert eine Grundschuld? Welche Rechte und Pflichten haben Bank und Kreditnehmer während der Dauer der Zinsbindung? Ausführliche Antworten auf diese und ähnliche Fragen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen.

Bezahlen per Lastschrift

Per Lastschrift zu zahlen, ist in Deutschland ebenso beliebt wie bequem und auch relativ sicher. Zudem können Firmen - je nach Vertrag - die Einzugsermächtigung verlangen.

„Geplanter Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen ist verfassungswidrig“

Der Evaluierungsbericht des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum Lebensversicherungsreformgesetz sieht die Schaffung eines gesetzlichen Provisionsdeckels im Bereich der Lebensversicherung (LV) vor. Ein solcher Provisionsdeckel im Bereich der Lebensversicherung ist sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich unzulässig.

Sächsischer Landtag ist Sanierungsfall

Alte Technik, wenig Platz und schlechte Luft. Der Landtag in Sachsen muss in absehbarer Zeit erweitert und umgebaut werden. Ab Herbst ziehen mit großer Wahrscheinlichkeit auch weitere Fraktionen ein.

LB-Bau GmbH – Insolvenzbekanntmachungen

Über das Vermögen der LB-Bau GmbH, Breiter Weg 67, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRB 11824), vertr. d.: Savo Kolompar, Breiter Weg 67, 06295 Lutherstadt Eisleben, (Geschäftsführer), ist am 07.02.2019 um 12:21 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Keine unbefristete, aber langfristige Sozialbindung im dritten Förderweg

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus im sog. dritten Förderweg individuell vereinbarte, zeitlich unbefristete städtische Belegungsrechte unwirksam sind, und zwar auch dann, wenn die Kommune dem privaten Investor zur Errichtung von Sozialwohnungen kostengünstiges Bauland überlassen hat.

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