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Beschleunigter Wohnungsbau durch neuen „Bau-Turbo“

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Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Sicherung von Wohnraum (Bundestags-Drucksache 21/1084) vorgelegt. Kernpunkt ist die Aufnahme eines neuen § 246e ins Baugesetzbuch (BauGB), der Kommunen erlaubt, von planungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen. Entscheidet sich eine Kommune für diesen „Bau-Turbo“, können Bauvorhaben nach lediglich zweimonatiger Prüfung der Gemeinde genehmigt werden – ohne aufwändige Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen. Bereits zuvor hatten CDU/CSU und SPD einen ähnlichen Entwurf unter der Drucksache 21/781 neu eingebracht.

Der Bundesrat mahnt in seiner Stellungnahme an, dass trotz verkürzter Verfahren der erforderliche Lärmschutz im Interesse der Gesundheit erhalten bleiben muss. Außerdem hält er es für unpassend, Regelungen zum Immissionsschutz im BauGB zu verankern, da sie systematisch besser in die Technische Anleitung Lärm (TA Lärm) gehören. Vor dem Hintergrund geopolitischer Unsicherheiten und klimabedingter Herausforderungen fordert der Bundesrat zudem einen dauerhaften Schutz landwirtschaftlicher Flächen im Außenbereich.

Die Bundesregierung sieht die Lärmschutzregelung als ausreichend an und lehnt den weitergehenden Flächenschutz ab. Um dringend benötigten Wohnraum schneller zu schaffen, solle § 246e auch im Außenbereich gelten, sofern das Vorhaben in räumlichem Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen steht.

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