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Blapp Communication SE München Hauptversammlung

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Blapp Communication SE

München

 

Einladung zur Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

am Mittwoch, den 30.01.2019, 14:00 Uhr (MEZ) findet in der Rechtsanwaltskanzlei Peters, Raboisen 16, Keramikhof, 4. OG, 20095 Hamburg, unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir Sie einladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2015

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2015

3.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2016

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2016

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2015

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2015

7.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2016

8.

Beschlussfassung über die Entlastung der Direktoren für das Geschäftsjahr 2016

9.

Kapitalerhöhung

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von € 1.000.000,00 (Eine Million Euro) auf bis zu € 1.500.000,00 (Eine Million fünfhunderttausend Euro) gegen Bareinlage. Die Ausgabe von bis zu 500.000 (Fünfhunderttausend) neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (jeweils Ein Euro). Innerhalb von zwei Jahren ab Beschlussfassung. Die Aktien sind seit der Gründung der Gesellschaft gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt EUR 1,00 je Aktie.

10.

Sonstiges

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft unter der Anschrift: Landshuter Allee 8-10, 80637 München anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.

Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis, hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Bei der Berechnung der Frist werden die Tage der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung bzw. des Nachweises nicht mitgerechnet.

Stimmberechtigt sind die im Aktienregister aufgeführten Aktionäre.

Stimmrecht

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind per E-Mail vor Beginn der Versammlung unter der E-Mail-Adresse: [email protected] beizubringen. Die Einzelheiten für die Erteilung der Vollmacht, ihren Widerruf und ihren Nachweis gegenüber der Gesellschaft werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht. § 135 AktG bleibt unberührt.

 

München, den 14.12.2018

Markus Stefan Mannsbart
Verwaltungsrat

PRESSEKONTAKT

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