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ArchivMärz 2019

Wohnungswirtschaft fordert einfach umsetzbare Grundsteuer-Lösung

Anlässlich der neu entfachten Diskussion um die Umlagefähigkeit der Grundsteuer erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: „Eine Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer ins Spiel zu bringen, ist ein weiteres Beispiel einer einseitigen Klientelpolitik und ein untauglicher Profilierungsversuch."

AGV Immobilien GmbH – Insolvenzeröffnung

Über das Vermögen der AGV Immobilien GmbH, Reislinger Straße 18, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 205688), vertr. d.: Marion Kösling, Wilhelm-Kunze-Ring 62, 38226 Salzgitter, (Geschäftsführerin), ist am 05.03.2019 um 09:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

A Bau UG – Insolvenzeröffnung

Am 22.02.2019 um 09:52 Uhr ist das Insolvenzverfahren A Bau UG, Elbestraße 34, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109174),

The Cannabis Trader kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie „The Cannabis Trader“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

The Stock Master kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie „The Stock Master“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

P&R: Insolvenzverfahren über Privatvermögen des Gründers eröffnet

Das Amtsgericht München (Insolvenzgericht) hat mit Beschluss vom 6. März 2019 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gründers der P&R Gruppe, Heinz Roth, eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Miguel Grosser von der Kanzlei Jaffé Rechtsanwälte Insolvenzverwalter bestellt.

Bundesgerichtshof zur Werbung für Sportbekleidung als „olympiaverdächtig“

Der unter anderem für den Gewerblichen Rechtsschutz zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnungen "olympiaverdächtig" und "olympiareif" im geschäftlichen Verkehr für die Bewerbung von Sporttextilien als solche nicht gegen das Olympia-Schutzgesetz verstößt.

Bundesgerichtshof zur Werbung für Sportbekleidung als „olympiaverdächtig“

Der unter anderem für den Gewerblichen Rechtsschutz zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnungen "olympiaverdächtig" und "olympiareif" im geschäftlichen Verkehr für die Bewerbung von Sporttextilien als solche nicht gegen das Olympia-Schutzgesetz verstößt.

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